Häufig gestellte Fragen zur Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV) und zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) für Ärzte, Apotheker und Fachkräfte*1)
Bundesministerium für Gesundheit - Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten, der Versicherte muss nur einen Teil als Zuzahlung übernehmen. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro und liegt ...
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